3-Jahresregelung für Arbeitnehmer |
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Wie sieht die 3-Jahresregelung konkret aus?
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Ab sofort sind Arbeiter und Angestellte erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat. Erst mit Ablauf dieser drei Jahre ist für Arbeitnehmer ein Wechsel in die private Vollversicherung möglich.
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Für wen gilt die 3-Jahresregelung?
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Die 3-Jahresregelung betrifft ausschließlich Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte). Für Selbständige, Freiberufler und Beamte ändert sich nichts. Sie können weiterhin direkt in die private Vollversicherung wechseln.
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Wie hoch war die Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei Jahren?
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2004: 46.350 €, 2005: 46.800 €, 2006: 47.250 €, 2007: 47.700 €
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Gilt die 3-Jahresregelung auch für Berufsanfänger, deren Einkommen mit Einstieg in das Berufsleben direkt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt?
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Ja, diese Regelung gilt ab sofort auch für Berufsanfänger und betrifft auch Personen, die bereits . z.B. als Student . privat vollversichert waren.
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Gilt die 3-Jahresregelung auch für Personen, deren Gehalt durch einen Arbeitgeberwechsel über die JAEG gestiegen ist?
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Ja |
Gilt die 3-Jahresregelung auch für Selbständige, die eine abhängige Beschäftigung aufnehmen und direkt über der JAEG liegen?
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Ja |
Müssen Personen, die bereits bei der PKV vollversichert sind, die jedoch die 3-Jahresregelung nicht erfüllen, zurück in die GKV?
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NEIN, für bereits PKV-vollversicherte Personen mit Versicherungsbeginn bis zum 01.02.2007 besteht in jedem Fall Bestandsschutz. Das heißt, sie sind von der Neuregelung nicht betroffen und bleiben privat vollversichert. Gleiches gilt übrigens für Personen, die zum 01.02.2007 noch nicht privat vollversichert waren, aber ihre GKV-Mitgliedschaft vor dem 02.02.2007 gekündigt haben, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln (Eingangsdatum der Kündigung relevant).
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Was ist mit freiwillig Versicherten, die ihre GKV-Mitgliedschaft vor dem 02.02.2007 gekündigt haben, ohne dass bereits die Annahmebestätigung der PKV vorlag?
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Für diese Personen besteht Bestandsschutz. Das heißt, dass sie die 3-Jahresregelung nicht erfüllen müssen, um die GKV zu verlassen.
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Woher kann ich erkennen, wie lange ein GKV-Versicherter schon die JAEG überschreitet?
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Die Versicherten wurden von ihrer GKV über den Eintritt der Versicherungsfreiheit informiert (die Beantragung eines Befreiungsscheins war nicht erforderlich). Anhand dieses Schreibens kann somit beurteilt werden, ob die 3-Jahresregelung bereits erfüllt wird.
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Können Personen, die zum 01.01.2007 (nach alter Regelung) versicherungsfrei wurden, noch in die private Vollversicherung wechseln?
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NEIN, diese Personen können jetzt nicht mehr in die private Vollversicherung wechseln. Nur diejenigen, die vor dem 02.02.2007 ihre GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, können noch eine private Vollversicherung abschließen.
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Was ist, wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht eintritt (z.B. durch einen Jobwechsel) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze dann erneut überschritten wird?
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Mit dem Zeitpunkt des erneuten Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze beginnt die 3-Jahresregelung von neuem.
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Gibt es Änderungen im Hinblick auf die Befreiungsmöglichkeiten, wenn man von der Versicherungspflichtgrenze eingeholt wird?
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Nein, d.h. Personen, die den Status versicherungsfrei haben, also bereits drei aufeinander folgende Jahre über der JAEG verdient haben, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie von der JAEG eingeholt werden.
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Wie sind Elternzeiten zu berücksichtigen?
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Für die Inanspruchnahme von Elternzeit ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird.
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